Gepr. Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWO) – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management (HWO)
Die Veränderungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen steigern den Bedarf an Fachkräften mit fundiertem betriebswirtschaftlichem Wissen. Eröffnen Sie sich mit diesem Lehrgang neue berufliche Perspektiven und entwickeln Sie sich zur gefragten Führungspersönlichkeit für kaufmännische und personalwirtschaftliche Aufgaben und bereiten sich optimal auf die Prüfung vor der Handwerkskammer (HWK) vor.
Auf Wunsch mit berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation
Für den Abschluss als Kaufmännische/r Fachwirt/in müssen Sie berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (AdA/AEVO) nachweisen. Diese können Sie bereits im Vorfeld erworben haben oder in diesem Lehrgang hinzuwählen. Entsprechend variieren Lehrgangs- und Prüfungsdauer sowie der Umfang des Studienmaterials. Zudem absolvieren Sie eine zusätzliche Online-Veranstaltung zur Vorbereitung auf den Prüfungsteil zur berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation.
Abschluss
SGD-Abschlusszeugnis nach erfolgreicher Bearbeitung aller Einsendeaufgaben
HWK-Zertifikat „Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung (HWO) – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management (HWO)“ nach Bestehen der HWK-Prüfung
SGD-Abschlusszeugnis nach erfolgreicher Bearbeitung aller Einsendeaufgaben
HWK-Zertifikat „Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung (HWO) – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management (HWO)“ nach Bestehen der HWK-Prüfung
Dauer / Aufwand
1822 Monate / 8 bis 10 Stunden pro Woche
Betreuungsdauer: 30 Monate
Berufliche Perspektiven
Mit dem Abschluss erwerben Sie zwei staatlich anerkannte Titel: „Bachelor Professional für Kaufmännisches Management“ und „Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung“ (HWO). Der Abschluss ist dem Bachelor-Grad gleichgestellt und eröffnet Ihnen hervorragende Karrieremöglichkeiten im Handwerk sowie in kleinen und mittleren Unternehmen. Zudem bietet er die Möglichkeit, sich weiterführend zum/zur „Geprüften Betriebswirt/in“ zu qualifizieren.
Mit dem Abschluss erwerben Sie zwei staatlich anerkannte Titel: „Bachelor Professional für Kaufmännisches Management“ und „Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung“ (HWO). Der Abschluss ist dem Bachelor-Grad gleichgestellt und eröffnet Ihnen hervorragende Karrieremöglichkeiten im Handwerk sowie in kleinen und mittleren Unternehmen. Zudem bietet er die Möglichkeit, sich weiterführend zum/zur „Geprüften Betriebswirt/in“ zu qualifizieren.
Voraussetzungen
- Teilnahme: erste kaufmännische Kenntnisse, z.B. aus einer mehrjährigen Berufserfahrung im kaufmännischen-administrativen Bereich eines Handwerksunternehmens bzw. eines kleinen oder mittleren Unternehmens
- HWK-Prüfung (Diese Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein.): Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung oder
- eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes
- zum/zur Industriemeister/in oder
- zum/zur Fachmeister/in oder
- zum/zur staatlich geprüften Techniker/in oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Die geforderte Berufspraxis muss in allen Fällen wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben in kaufmännisch-administrativen Bereichen von Handwerksbetrieben sowie anderen kleinen und mittleren Unternehmen haben.
Des Weiteren müssen Sie einen Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen vorlegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorliegen. Ein Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden (vgl. § 4 der Prüfungsordnung):
- erfolgreich abgelegte Prüfung nach den §§ 4 und 5 der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder
- eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
Technik: Standard-Multimedia-PC mit Internetanschluss und aktuellem Browser
- Teilnahme: erste kaufmännische Kenntnisse, z.B. aus einer mehrjährigen Berufserfahrung im kaufmännischen-administrativen Bereich eines Handwerksunternehmens bzw. eines kleinen oder mittleren Unternehmens
- HWK-Prüfung (Diese Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein.): Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung oder
- eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes
- zum/zur Industriemeister/in oder
- zum/zur Fachmeister/in oder
- zum/zur staatlich geprüften Techniker/in oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Die geforderte Berufspraxis muss in allen Fällen wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben in kaufmännisch-administrativen Bereichen von Handwerksbetrieben sowie anderen kleinen und mittleren Unternehmen haben.
Des Weiteren müssen Sie einen Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen vorlegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorliegen. Ein Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden (vgl. § 4 der Prüfungsordnung):
- erfolgreich abgelegte Prüfung nach den §§ 4 und 5 der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder
- eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
Technik: Standard-Multimedia-PC mit Internetanschluss und aktuellem Browser
Lernziele
Mit diesem Lehrgang erwerben Sie fundierte Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen Bereichen. Sie lernen, Unternehmen wirtschaftlich zu analysieren, Marketingstrategien zu entwickeln, das Controlling zu steuern und Personalmanagement effizient zu gestalten. Das Ziel ist, Ihnen eine optimale Qualifikation für Führungsaufgaben in Handwerksbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen zu vermitteln.
Mit diesem Lehrgang erwerben Sie fundierte Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen Bereichen. Sie lernen, Unternehmen wirtschaftlich zu analysieren, Marketingstrategien zu entwickeln, das Controlling zu steuern und Personalmanagement effizient zu gestalten. Das Ziel ist, Ihnen eine optimale Qualifikation für Führungsaufgaben in Handwerksbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen zu vermitteln.