Gepr. Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI im Fernstudium
Jede hilfs- und pflegebedürftige Person in Deutschland hat Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Dadurch steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die diese Beratung als individuelles Fallmanagement für Betroffene und Angehörige übernehmen.
Die Pflegeberatung soll helfen, sich im komplexen System der Unterstützungsangebote zurechtzufinden, die Versorgungssituation zu verbessern, Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu stärken.
Mit dem Fernlehrgang bereitest du dich gezielt auf diese Aufgaben vor und entwickelst berufliche Perspektiven in einem stark nachgefragten Arbeitsfeld der Pflegeberatung.
Abschluss
SGD-Abschlusszeugnis nach erfolgreicher Bearbeitung der Online-Tests und Einsendeaufgaben
SGD-Zertifikat nach Praktikumsnachweis und erfolgreicher Bearbeitung der Fallaufgabe bzw. bestandener Abschlussprüfung
Dauer / Aufwand
Betreuungsdauer: 18 Monate
Förderungsmöglichkeiten Förderung durch Bildungsgutschein nach AZAV möglich
Berufliche Perspektiven
Mit deinem Abschluss bist du berechtigt, als Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI tätig zu sein. Außerdem lernst du die Inhalte und Besonderheiten der Beratung nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI kennen. So kannst du pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sowohl zum Leistungsangebot als auch zu individuellen Ansprüchen kompetent beraten.
Mit dem vermittelten Fach- und Praxiswissen qualifizierst du dich für eine Tätigkeit in der Pflegeberatung und entwickelst deine beruflichen Perspektiven in diesem Bereich weiter. Der Abschluss ermöglicht dir sowohl den Einstieg in ein Angestelltenverhältnis als auch eine selbstständige Tätigkeit in der Pflegeberatung.
Voraussetzungen
Kursteilnahme: Für die Teilnahme am Lehrgang gelten die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern.
Zugelassen werden Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem Studium in einem pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Berufsfeld. Alternativ ist auch eine mehrjährige Berufserfahrung (empfohlen: mindestens 3 Jahre) in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger, z. B. einer Kranken- oder Pflegekasse, möglich.
Beispiele für anerkannte Aus-/Fortbildungen:
- Altenpfleger:in
- Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:in
- Sozialversicherungsfachangestellte:r
- Heilerziehungspfleger:in
- Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen
Beispiele für anerkannte Studienabschlüsse:
- Gerontologie
- Heilpädagogik
- Sozialpädagogik
- Pflegewissenschaft
Für Beratungsangebote nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden pflegefachliche Kompetenzen vorausgesetzt, die in der Regel durch eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf nachgewiesen werden (§ 37 Abs. 8 SGB XI).
Bei der Durchführung von Pflegekursen nach § 45 SGB XI sind die Rahmenvereinbarungen der Landesverbände der Pflegekassen gemäß § 45 Abs. 3 zu beachten. Bitte informiere dich vorab über die in deinem Bundesland geltenden Regelungen und prüfe, ob du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst.
Technik:
Für den Lehrgang benötigst du
- einen Internetzugang
- einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone
- einen aktuellen Browser
Unser Tipp:
Die Kombination aus SGD-App auf dem Smartphone und einem PC, Laptop oder Tablet sorgt für ein besonders komfortables Lernerlebnis.
Lernziele
In diesem Fernlehrgang eignest du dir umfassendes Fachwissen aus der Kranken- und Gesundheitspflege sowie aus den Pflege- und Gesundheitswissenschaften an. Du lernst die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Sozialrechts kennen – insbesondere in den für die Pflege relevanten Rechtsbereichen.
Außerdem beschäftigst du dich mit den Grundlagen des Case-Managements und vertiefst dein Wissen rund um den Pflegeberatungsprozess. Du übst, Beratungsfähigkeiten gezielt anzuwenden und kannst später das Fallmanagement für hilfs- und pflegebedürftige Menschen übernehmen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) beziehen oder beantragt haben.
Wenn du dich im Bereich Pflegeberatung selbstständig machen möchtest, kannst du zusätzlich Kenntnisse zur Selbstständigkeit als Pflegeberater/in erwerben.