Palliativbegleiter im Fernstudium
Trotz des medizinischen Fortschritts ist auch heute noch nicht jede Krankheit heilbar. Für die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender hat sich der Begriff „Palliative Care“ herausgebildet. Er umfasst alle Dimensionen der Hospiz- und Palliativarbeit: Medizin, Pflege, psychosoziale Begleitung und Spiritualität. Unser Kurs „Palliativbegleiter/in“ fokussiert sich auf den Bereich der psychosozialen Begleitung. Er schult Sie in der achtsamen Kommunikation mit Sterbenden und ihren Angehörigen. Sie lernen, wie Sie einerseits empathisch auf die Bedürfnisse Ihrer Klienten eingehen und zugleich eine schützende emotionale Distanz wahren können.
Abschluss
sgd-Abschlusszeugnis „Palliativbegleitung“ nach erfolgreicher Kursteilnahme
sgd-Zertifikat „Palliativbegleiter/in“ nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar
Dauer / Aufwand
12 Monate / 8 bis 10 Stunden pro Woche
Betreuungsdauer: 18 Monate
Förderungsmöglichkeiten Förderung durch Bildungsgutschein nach AZAV möglich. Hierbei gelten abweichende Kurslaufzeiten. Wir beraten Sie gerne.
Vorteile
- Lehrinhalte anerkannt von der „Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin“
- 40 Weiterbildungspunkte von der „Registrierung beruflich Pflegender“
- Gratis-Seminar
- Studienhefte auch digital
- Förderung möglich (Bildungsgutschein nach AZAV)
- 4 Wochen kostenlos testen
- Individuelle Lernbetreuung
- Flexibel neben dem Beruf studieren
- Start täglich möglich
- Vielfältige Förderangebote
Voraussetzungen
Empfohlen wird ein mittlerer Bildungsabschluss und ein Mindestalter von 23 Jahren.
Unser Tipp: Das optimale Lernerlebnis erreichen Sie in der Kombination von sgd-App (Handy) mit PC bzw. Laptop oder Tablet.
Lernziele
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um Schwerstkranke und Sterbende sowie ihre Angehörigen durch achtsame Kommunikation professionell zu begleiten. In diesem Zusammenhang befassen Sie sich auch mit ethischen und rechtlichen Fragestellungen der Palliative Care. Zudem werden Sie zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Erleben von Kranksein, Sterben und Tod angeregt.
Spezifische palliativmedizinische oder palliativpflegerische Fähigkeiten (z. B. Schmerztherapie) werden nicht vermittelt. Der Kurs qualifiziert nicht zur Erbringung von Leistungen im Sinne von § 37b oder § 39a SGB V. Entsprechend berechtigt er nicht zur Abrechnung solcher Leistungen mit den Krankenkassen.